Rechtsprechung
BVerwG, 19.06.1958 - V B 193.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 19.06.1958 - V B 193.57
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195; DÖV 1958, 118) kann die auf Angst, Gewissenkonflikt, Besorgnissen und anderen inneren Vorgängen beruhende, möglicherweise irrtümliche Annahme einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder ein gleichwertiges Rechtsgut zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Antragstellers bereits verschärft oder zugespitzt hatte und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone bei verständiger Betrachtung in der Lage des Antragstellers in der Flucht den einzig zumutbaren Ausweg gesehen haben würde. - BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
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Auszug aus BVerwG, 19.06.1958 - V B 193.57
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195; DÖV 1958, 118) kann die auf Angst, Gewissenkonflikt, Besorgnissen und anderen inneren Vorgängen beruhende, möglicherweise irrtümliche Annahme einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder ein gleichwertiges Rechtsgut zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Antragstellers bereits verschärft oder zugespitzt hatte und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetischen Besatzungszone bei verständiger Betrachtung in der Lage des Antragstellers in der Flucht den einzig zumutbaren Ausweg gesehen haben würde.